Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BRC Motorrad GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Katalog und im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Firma BRC Motorrad GmbH dar. Die BRC Motorrad GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist die BRC Motorrad GmbH berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Die BRC Motorrad GmbH ist berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der BRC Motorrad GmbH zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweiser Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine eventuell geleistete Zahlung wird umgehend erstattet.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behält sich die BRC Motorrad GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich BRC Motorrad GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, ist die BRC Motorrad GmbH zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat der BRC Motorrad GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware schriftlich zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat der BRC Motorrad GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
Die BRC Motorrad GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist die BRC Motorrad GmbH berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der BRC Motorrad GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die BRC Motorrad GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die BRC Motorrad GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die BRC Motorrad GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt die BRC Motorrad GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware.

§ 4 Rückgabeklausel
Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang nur nach telefonischer Rücksprache zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Eine Rückgabe der Ware ist ausgeschlossen bei Lieferungen von Waren nach Kundenspezifikation oder der Entsiegelung der Ware.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich war. Den Wertverlust der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Es wird in jedem Fall eine Einlagerungsgebühr sowie Verwaltungskosten in Höhe von 15% berechnet.

§ 5 Vergütung
Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zzgl. einer Versandkostenpauschale. Der Kunde kann den Preis ausschliesslich per Nachnahme leisten, wenn nicht anders vereinbart. Die BRC Motorrad GmbH behält sich das Recht vor, andere Zahlungsarten auszuschließen.

§ 6 Gefahrübergang
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 7 Gewährleistung
Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die BRC Motorrad GmbH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet die BRC Motorrad GmbH für Mängel der Ware zunächst nach ihrem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 8 Ziffer 1 und 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verbraucher und Unternehmer müssen die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die BRC Motorrad GmbH gibt gegenüber ihrem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die im Namen der BRC Motorrad GmbH hergestellten Waren sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen, da der ordnungsgemäße Einbau und Betrieb nicht von der BRC Motorrad GmbH überprüft werden kann. Für Folgeschäden, die durch die Montage von Waren der BRC Motorrad GmbH entstehen können, übernimmt die BRC Motorrad GmbH keine Haftung.

§ 8 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der BRC Motorrad GmbH sowie die Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet die BRC Motorrad GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der BRC Motorrad GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Die BRC Motorrad GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf der Website, ihres Onlineshops oder für die Angabe im Verkaufskatalog. Soweit die BRC Motorrad GmbH mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist BRC Motorrad GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich und macht sich die fremden Inhalte auch nicht zu Eigen. Sofern die BRC Motorrad GmbH Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird die BRC Motorrad GmbH den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 9 Urheberrechte
ESKALATION ist eine eingetragene Marke. Die Verwendung der Marke bedarf immer der schriftlichen Zustimmung durch die BRC Motorrad GmbH. Das Kopieren der im Namen der BRC Motorrad GmbH hergestellten Waren durch Dritte wird untersagt.

§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtsstaates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.